Mit den Digitalisierungsförderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU gibt es ordentliche Zuschüsse für Website-Relaunches und professionelles Online-Marketing von Unternehmen. Wie du das richtige Förderprogramm für dein Unternehmen findest und erfolgreich beantragst, zeige ich in diesem Beitrag.
Bevor wir uns die Programme anschauen, die am besten dafür geeignet sind, werfen wir einen Blick auf alle verfügbaren Fördermittel im Rahmen der Digitalisierung.
Überblick der Förderprogramme
Name des Programms | Was wird gefördert? | Fördersatz |
go-digital | digitale Marketing- und Beratungsleistungen inkl. Umsetzung | 50 % von bis zu 30 Beratertagen, maximal 16.500 EUR |
Digitalbonus der Bundesländer | Investitionen in Digitalisierungsprojekte, Details variieren je nach Bundesland | 50 % von max. 10.000 EUR |
Digitalbonus Bayern Plus | erweiterte Digitalisierungsprojekte mit Innovationscharakter, höhere Fördersumme als Standard-Digitalbonus | 50 % von max. 50.000 EUR |
Bayerisches regionales Förderprogramm (BRF) | regionalspezifische Förderung von Digitalisierungsvorhaben, Beträge und Bedingungen abhängig von der Region | 5-25 % bei mind. 200.000 EUR Investition |
EFRE Digitalisierungsförderung | regionalspezifische Digitalisierungsförderung aus EU-Mitteln, genaue Details abhängig von der Region und dem spezifischen EFRE-Programm | 30-70 % von max. 200.000 EUR |
BAFA-Förderprogramm | Unterstützung bei der Digitalisierung durch Beratung in Bereichen wie Geschäftsprozessen, Marktanpassungen und Nachhaltigkeit | bis zu 80 % der Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 EUR pro Förderfall |
An wen richten sich Digitalisierungsförderprogramme?
Viele Förderprogramme sind speziell auf kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) ausgerichtet. Was genau ein Unternehmen als KMU qualifiziert und welche Kriterien erfüllt sein müssen, hat die Europäische Union in klaren Richtlinien festgelegt. Diese Einteilung basiert auf drei Hauptfaktoren: der Anzahl der Mitarbeitenden, dem Jahresumsatz und der Jahresbilanzsumme. Hier ein Überblick:
Unternehmenskategorie | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
Kleinstunternehmen | weniger als 10 | weniger als 2 Mio. Euro | weniger als 2 Mio. Euro |
Kleine Unternehmen | weniger als 50 | weniger als 10 Mio. Euro | weniger als 10 Mio. Euro |
Mittelständische Unternehmen | weniger als 250 | weniger als 50 Mio. Euro | weniger als 43 Mio. Euro |
Beachte dabei, dass die Anzahl der Mitarbeitenden sich auf Vollzeitäquivalente bezieht. Das heißt, Teilzeitkräfte und Auszubildende werden in der Regel anteilig angerechnet. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl werden sie also entsprechend ihrer Arbeitszeit berücksichtigt, wobei Auszubildende oft ganz aus der Rechnung ausgeschlossen sind.
Was genau wird gefördert?
Die verschiedenen Digitalisierungsförderprogramme bieten sehr vielfältige Unterstützung für Unternehmen und sind in folgende Bereiche eingeteilt:
Bereich der Digitalisierung | Beschreibung |
Prozessdigitalisierung | Einführung von KI-Tools, Business Intelligence (BI), Automatisierung in Buchhaltung, Enterprise-Resource-Planning (ERP), Customer-Relationship-Management (CRM), Dokumentenmanagementsystemen (DMS), Marketing-Suite, ERP-Erweiterungen |
Online-Marketing | Positionierung, Erstellung und Optimierung von Websites, Landing- & Sellingpages; Verbesserung der Google-Sichtbarkeit (SEO, Ads), Social Media-Ads (inklusive Videos) |
Software-Lizenzen | Lizenzierung von Cloud-Services, ERP, CRM, DMS |
Technologische Infrastruktur | Einrichtung von WLAN-Netzen, IP-Telefonie, elektronische Warenannahme-Systeme |
Hardware | Spezielle Hardware wie Server, Firewalls, Schnittplätze, Filial-Displays, Industrie-Tablets |
IT-Sicherheit | Backup-Lösungen, Firewall-Lizenzen, Sicherheits-Richtlinien |
Mitarbeiter-Fortbildung | Schulungen inklusive Gehalts-Erstattung |
Während bei bestimmten Programmen zudem die Beratung durch Experten gefördert wird, ist bei anderen Maßnahmen der Innovationsgehalt des Projekts von entscheidender Bedeutung für die Bewilligung des Antrags auf Förderung.
Ich gehe im weiteren Verlauf nicht auf technische Themen und Lizenzen ein, sondern konzentriere mich auf die Chancen einer Förderung von Online-Marketing Maßnahmen. Dazu zählen in der Regel:
- Erstellung und Optimierung von Websites und Landingpages
- Content-Production: Texte, Fotos und Videos (360°-Touren, Image-, Werbe- und Produktfotos sowie -Videos)
- Schärfung der Positionierung: Alleinstellungsmerkmal, Corporate Design
- Sichtbarkeit erhöhen durch Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Mehr Anfragen durch Ads-Kampagnen (SEA)
Der Förderprozess und die Antragstellung
Der Förderprozess läuft folgendermaßen ab:
- Zunächst wird das geeignete Förderprogramm identifiziert, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzplan und weitere unternehmensspezifische Dokumente zusammengestellt. Dazu wird der Investitionsbetrag definiert, der dann zu einem bestimmten prozentualen Anteil durch das jeweilige Förderprogramm erstattet wird.
- Nach Bestätigung der Förderung können Unternehmen mit der Umsetzung beginnen. Die zu fördernden Maßnahmen dürfen also noch nicht begonnen haben. Dazu geht man zu 100 % in Vorleistung, erhält dann aber den geförderten Anteil zurück. Meistens handelt es sich hierbei um einen Zuschuss von 50 %.
- Geförderte Unternehmen müssen nach Projektabschluss Nachweise über die Verwendung der Mittel und die erzielten Ergebnisse erbringen, um die Förderung erstattet zu bekommen.
Für die Antragsstellung und den Projektabschluss sollten Unternehmen mehrere Wochen Vorbereitung und meist mehrere Monate Wartezeit einplanen.
Details der Förderprogramme
1. go-digital
Das Förderprogramm „go-digital“ ist speziell für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe konzipiert. Es unterstützt die Digitalisierung in fünf Hauptbereichen:
- Entwicklung von Digitalisierungsstrategien
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen
- Einführung und Verbesserung von IT-Sicherheit
- Digitale Markterschließung, inkl. Online-Marketing und E-Commerce
- Datenkompetenz
Mit der „digitalen Markterschließung“ ist “go-digital” sehr gut geeignet, wenn es darum geht, Online-Marketing und Webprojekte zu finanzieren. Das Förderprogramm wird ab 01.01.2025 nicht fortgeführt.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Betriebsstätte in Deutschland.
Aspekt | Details |
Antragstellung | online, vor Projektbeginn |
Voraussetzung | professionelle Beratung durch autorisierte Berater |
Förderumfang | bis zu 50 % der Beratungskosten |
maximale Förderhöhe | maximal 16.500 Euro |
rückwirkende Förderung | ausgeschlossen |
nicht antragsberechtigte Unternehmen | insolvente Unternehmen, kirchliche/öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaftsbetriebe |
Die Antragstellung erfolgt online, wobei eine professionelle Beratung durch autorisierte Berater vorausgesetzt wird. Die Förderung umfasst bis zu 50 % der Beratungskosten, maximal jedoch 16.500 Euro. Besonders hervorzuheben ist, dass die Antragstellung vor Projektbeginn erfolgen muss, da eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist. Unternehmen, die Beratung anbieten, insolvent sind, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen sind oder landwirtschaftliche Betriebe betreiben, sind nicht antragsberechtigt.
2. Digitalbonus der Bundesländer
Das Förderprogramm „Digitalbonus der Bundesländer“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse. Folgende Punkte werden gefördert:
- Investitionen in digitale Technologien wie Software und Hardware
- Entwicklung und Optimierung von digitalen Prozessen und Geschäftsmodellen.
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter im Bereich der Digitalisierung
Die Förderung von Maßnahmen im Bereich des Online Marketings (Websites, SEO, SEA, Social Media Ads inkl. Videos) fällt typischerweise unter den Punkt “Investitionen in digitale Technologien”. Dies umfasst in der Regel die Entwicklung und Optimierung digitaler Marketinginstrumente und -strategien, welche für die Verbesserung der Online-Präsenz und Kundenkommunikation eines Unternehmens entscheidend sind.
Die genauen Rahmenbedingungen können von Bundesland zu Bundesland variieren, jedoch zeige ich hier einige allgemeine Richtlinien, die in vielen Ländern ähnlich sind:
Aspekt | Details |
Zielgruppe | kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verschiedener Branchen |
Förderfähige Maßnahmen | Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen; IT-Sicherheit; Hard- und Software |
Förderhöhe | variiert je nach Bundesland, oft zwischen 30 % und 50 % der Kosten, bis zu 10.000 – 50.000 Euro max. |
Antragstellung | online vor Projektbeginn über Förderbanken oder -institutionen der Bundesländer, bis 30.06.2024, danach überarbeitet |
Voraussetzungen | KMU-Definition gemäß EU, Hauptsitz oder Betriebsstätte im Bundesland |
Ausschlusskriterien | freie Berufe; Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, oder ähnliche Einrichtungen; Landwirtschaft; von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG, mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs; nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen; Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten |
Nachweis der Mittelverwendung | erforderlich nach Projektabschluss |
Das Programm richtet sich an KMUs verschiedener Branchen mit dem Ziel, ihre Wettbewerbsfähigkeit und digitale Präsenz zu stärken. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören in der Regel die Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit, die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie die Anschaffung von Hard- und Software. Die Förderhöhe ist je nach Bundesland unterschiedlich, kann aber bis zu einem bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben betragen, oft zwischen 30 % und 50 %. Die maximale Fördersumme variiert ebenfalls, liegt aber häufig im Bereich von 10.000 bis 50.000 Euro.
Die Antragstellung erfolgt in der Regel online über die jeweiligen Förderbanken oder -institutionen der Bundesländer. Die Anträge müssen vor Beginn des Projekts eingereicht werden, da eine rückwirkende Förderung in der Regel nicht möglich ist. Unternehmen müssen in der Regel bestimmte Kriterien erfüllen, wie die Einhaltung von KMU-Definitionen gemäß EU-Richtlinien, und sie müssen ihren Hauptsitz oder eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland haben. Bestimmte Unternehmenstypen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der „Digitalbonus der Bundesländer“ ist ein wichtiges Instrument, um KMU bei der digitalen Transformation zu unterstützen und ihre Innovationsfähigkeit zu steigern. Es empfiehlt sich, die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des Programms im jeweiligen Bundesland genau zu prüfen.
Mehr Info:
Update im Januar 2025: Die Laufzeit des Förderprogramms Digitalbonus.Bayern (Standard und Plus) wurde bis zum 31.12.2027 festgelegt.
3. Digitalbonus Bayern PLUS
Der Digitalbonus Plus ist ein Förderprogramm, das bis zu 50.000 Euro für innovative Digitalisierungsmaßnahmen anbietet. Der Fördersatz hierfür kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Es ist zu beachten, dass während der Laufzeit des Programms der Digitalbonus Plus nur einmal in Anspruch genommen werden kann, und eine Kombination mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich. Was genau wird gefördert?
- Entwicklung innovativer digitaler Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle
- Investitionen in spezielle Software und Hardware, die über die Standardausstattung hinausgehen
- Maßnahmen, die den digitalen Transformationsprozess im Unternehmen vorantreiben
- Projekte, die eine signifikante Steigerung der digitalen Kompetenzen und Prozesse bewirken
- Vorhaben mit hohem Innovationsgehalt, die über alltägliche Digitalisierungsmaßnahmen hinausgehen
Online-Marketing-Maßnahmen wie Websites, SEO oder Social Media Ads werden unterstützt, sofern sie Teil eines umfassenderen Innovationsvorhabens sind.
Aspekt | Details |
Zuschusshöhe | bis zu 50.000 EUR |
Fördersatz | bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben |
Häufigkeit der Förderung | nur einmal während der Laufzeit des Programms |
Kombinierbarkeit | keine Kombination mit dem Digitalbonus Standard möglich |
Hauptkriterium | Innovationsgehalt der Maßnahme |
Bewertungskriterien | verbesserter Digitalisierungsgrad, messbarer Mehrwert, Transformation, Bedienung neuer Märkte, Neuartigkeit des Produkts/Dienstleistung, neue Einsatzmöglichkeiten/Funktionalitäten, signifikante Prozessänderungen |
nicht förderfähig | Lizenzkauf von Standardsoftware oder vergleichbare Individualprogrammierung ohne Innovationsgehalt |
vor dem Antrag | Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung empfohlen |
Die entscheidende Voraussetzung für den Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt der Maßnahme. Hierfür ist es wichtig, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads zu liefern. Dies kann beispielsweise einen deutlich verbesserten Digitalisierungsgrad, hohen messbaren Mehrwert, die Transformation zu einem neuen Geschäftsmodell, die Erschließung neuer Märkte oder signifikante Änderungen von Prozessen umfassen. Auch neue Funktionalitäten oder Einsatzmöglichkeiten durch IKT-Einsatz zählen dazu. Zu beachten ist, dass der einfache Lizenzkauf von Standardsoftware oder vergleichbare Individualprogrammierungen in der Regel nicht als innovativ gelten.
Für Interessenten, die einen Digitalbonus Plus beantragen möchten, wird empfohlen, sich im Vorfeld an die zuständige Bezirksregierung zu wenden, um die Förderfähigkeit abzuklären.
Mehr Info:
4. Bayerisches regionales Förderprogramm (BRF)
Das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) leistet einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Bayern, insbesondere im ländlichen Raum. Über 80 Prozent der bewilligten Fördermittel fließen in diese Gebiete. Das Hauptziel des Programms ist die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Gebieten. Dabei werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter gefördert. Folgendes wird gefördert:
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Betriebsabläufen
- Investitionen in spezialisierte digitale Technologien und Infrastruktur
- Entwicklungsprojekte, die auf digitale Innovationen abzielen
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter im Bereich Digitalisierung
Das BRF zielt darauf ab, die Digitalisierung in strukturschwachen Regionen zu fördern und legt einen besonderen Fokus auf regionale Entwicklungsziele.
Die Förderung von Online-Marketing-Maßnahmen ist im BRF nicht explizit erwähnt. Es ist jedoch möglich, eine Förderung zu beantragen, wenn die Maßnahme den oben genannten Förderbedingungen entspricht. Dem Sonderprogramm „Transformation@Bayern (T@B)“ gilt in dieser Hinsicht besondere Aufmerksamkeit.
Aspekt | Details |
Ziel der Förderung | Stärkung der Wirtschaftsstruktur in strukturschwachen Gebieten Bayerns, Fokus auf ländlichen Raum |
Zielgruppe | Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Tourismus und anderen Dienstleistungen |
Art der Förderung | Einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter; 5-25 % / ca. 10.000 – 60.000 EUR bei 200.000 EUR Investition |
Mindestinvestitionsgrenzen | 200.000 EUR in RmbH-Gebieten, 500.000 EUR in anderen Fördergebieten für gewerbliche Regionalförderung; 50.000 bzw. 100.000 EUR für Tourismusförderung |
Fördermittel | Landesmittel, EFRE-Mittel, Bundesmittel aus der GRW |
Antragstellung | vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Regierung, online Antragstellung möglich |
besondere Bedingungen | für forschungsstarke Unternehmen, energieeffiziente oder emissionsreduzierende Betriebsstätten gelten erleichterte Konditionen |
Die Mindestinvestitionsgrenzen liegen bei 200.000 Euro in „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) und 500.000 Euro in sonstigen Fördergebieten für die gewerbliche Regionalförderung. Für die Tourismusförderung gelten niedrigere Grenzen von 50.000 Euro in RmbH und 100.000 Euro in anderen Gebieten. Die Fördermittel setzen sich aus Landesmitteln, EFRE-Mitteln und Bundesmitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zusammen.
Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Regierungsstelle eingereicht werden, wobei eine Online-Antragstellung im Rahmen von Pilotprojekten möglich ist. Für Unternehmen mit besonderen Investitionen, wie forschungsstarke, energieeffiziente oder emissionsreduzierende Betriebsstätten, gelten erleichterte Bedingungen und höhere Maximalfördersätze. Ein Beratungsgespräch vor der Antragstellung wird empfohlen, und bei Online-Anträgen über das Elster-Unternehmenskonto ist eine papierbasierte Antragstellung nicht erforderlich.
Das BRF zielt darauf ab, durch gezielte Investitionsförderung den demografischen Wandel und die Abwanderung von Arbeitskräften in Bayern entgegenzuwirken und damit zur nachhaltigen Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beizutragen.
Mehr Info:
5. EFRE Digitalisierungsförderung
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konzentriert sich in Bayern auf die Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zu diesem Zweck werden Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt. Die EFRE-Förderung zielt darauf ab, Kleinstunternehmen an die Themen der digitalen Transformation heranzuführen und komplexere Projekte in diesem Bereich zu unterstützen. Folgende Punkte werden gefördert:
- Entwicklung und Implementierung innovativer digitaler Technologien und Prozesse
- Projekte zur digitalen Transformation in Unternehmen
- Investitionen in digitale Infrastruktur und Sicherheit.
- Förderung von regionalen Digitalisierungsvorhaben mit Schwerpunkt auf struktureller Entwicklung
- Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen in digitalen Technologien
Das EFRE Digitalisierungsförderungsprogramm fokussiert sich auf die Unterstützung von digitalen Transformationsprojekten und die Entwicklung digitaler Technologien in Unternehmen. Die Förderungen sind in zwei Bereiche eingeteilt: 1. Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, 2. Klima- und Umweltschutz.
Es ist gut möglich, dass Online-Marketing-Maßnahmen als Teil der Digitalisierungsprojekte gefördert werden können, besonders wenn sie zur Verbesserung der digitalen Präsenz und Geschäftsprozesse im Rahmen der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Es empfiehlt sich jedoch, die spezifischen Richtlinien des EFRE-Programms zu prüfen, da die Förderfähigkeit von Online-Marketing-Aktivitäten von den jeweiligen regionalen Schwerpunkten und Kriterien abhängen kann.
Aspekt | Details |
Ziel des EFRE | Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Bayern durch Förderung in Forschung und Entwicklung |
Unterstützungsbereiche | Heranführung an digitale Transformation, Unterstützung komplexer Projekte zur digitalen Transformation |
Zielgruppe | Kleine und mittlere Unternehmen, freie Berufe, Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern |
förderfähige Projekte | Planung, Konzipierung, Vorbereitung, technische Realisierung, Hardware/Software-Anschaffung, Lösungseinführung und Schulung |
Ziel der Förderung | Heranführung und Transformation von Digitalisierungsthemen in KMU |
Antragsvoraussetzungen | Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben, Durchführungszeitraum auf zwölf Monate begrenzt |
Antragstellung | digital im Förderportal |
Gefördert werden gewerblich tätige KMU sowie Angehörige freier Berufe, vorausgesetzt, das Unternehmen oder die zu begünstigende Betriebsstätte befindet sich in Bayern. Förderfähig sind Projekte, die sich auf die Bereiche Geschäftsmodell/Strategie, Geschäftsprozess/Organisation sowie Informations- und Kommunikationstechniken/Verfahren beziehen. Dazu gehören Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung von Projekten, die Anschaffung notwendiger Hardware und Software sowie die Einführung der Lösung inklusive Schulungen.
Wichtig für die Antragstellung ist, dass das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben darf und der Durchführungszeitraum auf zwölf Monate begrenzt ist. Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal. Ziel ist es, KMU in die Lage zu versetzen, Digitalisierungsthemen effektiv in ihre Geschäftspraktiken zu integrieren und damit ihre Position am Markt zu stärken.
Mehr Info:
6. BAFA-Förderprogramm
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es verschiedene Förderprogramme. Im Bereich der Digitalisierung ist es die Förderung digitaler Ausstattung in überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) für den Bereich Fort- und Weiterbildung. Ein weiteres Förderprogramm zielt speziell auf die unternehmerische Qualifizierung ab. Das Programm „BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist quasi die Förderung einer Unternehmensberatung und darauf ausgerichtet, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland bei der Finanzierung professioneller Beratungen zu unterstützen. Das Programm bietet einen Zuschuss von bis zu 2.800 Euro, der bis zu 80 Prozent der Beratungskosten decken kann. Es richtet sich an KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Folgende Punkte werden gefördert:
- Unterstützung bei der Digitalisierung und digitalen Transformation
- Beratung zur Optimierung von Geschäftsprozessen
- Hilfe bei der Anpassung an neue Markterfordernisse
- Unterstützung zur Erschließung neuer Märkte
- Beratung zu speziellen Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ umfasst nicht spezifisch Online-Marketing in seinem Kernbereich. Es konzentriert sich mehr auf allgemeine unternehmerische Beratungen, die verschiedene Aspekte wie Digitalisierung, Geschäftsprozessoptimierung und Marktstrategieentwicklung abdecken können. Obwohl Online-Marketing-Aktivitäten essenzielle Bestandteile der digitalen Transformation eines Unternehmens sind, werden sie im Rahmen dieses Programms eher indirekt gefördert, beispielsweise als Teil einer umfassenden Digitalisierungsberatung.
Aspekt | Details |
Zuschusshöhe | bis zu 2.800 € |
Förderquote | bis zu 80 % der Beratungskosten (neue Bundesländer), 50 % der Beratungskosten (alte Bundesländer) |
Zielgruppe | KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern, Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. EUR |
Förderbereich | professionelle Beratungen zur Optimierung von Betriebsabläufen, Personalstruktur, Produktkalkulation |
Anwendungsbereich | Fachkräftesicherung, Kosteneinsparungen, Geschäftsmodellanpassungen, Umgang mit Umsatzrückgängen, Liquiditätsproblemen, Prozessoptimierung, Qualitätsmanagement u.a. |
Besonderheiten | auch für neu gegründete Unternehmen und Nebenerwerbsunternehmer |
Beratungsformat | individuelle Beratungen basierend auf Unternehmensanalysen, keine Gruppenveranstaltungen |
Qualifikation der Berater | Nachweis durch Zertifikate oder Qualitätshandbücher, ordnungsgemäße Geschäftsführung |
Das Ziel der Förderung ist es, durch professionelle Beratungen die Betriebsabläufe, Personalstruktur und Produktkalkulation zu optimieren. Hierzu zählen Themen wie Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen, Anpassungen des Geschäftsmodells, Umgang mit Umsatzrückgängen und Liquiditätsproblemen, Veränderungen des Produktportfolios, Investitionsplanung, Optimierung von Prozessabläufen, Qualitätsmanagement, Nachhaltigkeit und Umweltschutz sowie die Gestaltung der Arbeit für spezifische Mitarbeitergruppen.
Interessant ist, dass das Programm auch neu gegründeten Unternehmen und Nebenerwerbsunternehmern offensteht. Die Förderung soll dabei die langfristige Sicherung des Unternehmens unterstützen. Wichtig ist, dass die Beratungen auf Basis einer individuellen Unternehmensanalyse erfolgen, wobei Schwachstellen identifiziert und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Gruppenveranstaltungen wie Seminare oder Workshops sind von der Förderung ausgeschlossen. Die beratenden Personen müssen selbstständig und qualifiziert sein, mit einem Nachweis durch Zertifikate oder Qualitätshandbücher, und die Beratung muss ordnungsgemäß und richtlinienkonform durchgeführt werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wie beantrage ich Fördermittel?
Förderanträge müssen in der Regel vor Projektbeginn bei der zuständigen Behörde oder über spezielle Förderportale eingereicht werden. Wichtig ist, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzuhalten.
Muss ich die Fördermittel zurückzahlen?
Die meisten Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch auch Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Darlehen oder anderen rückzahlbaren Finanzierungsformen.
Welche Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig?
Üblicherweise werden Unternehmensdaten, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzplan und gegebenenfalls weitere unternehmensspezifische Dokumente benötigt.
Gibt es Beschränkungen bei der Verwendung der Fördermittel?
Ja, Fördermittel sind in der Regel zweckgebunden und müssen für die im Antrag spezifizierten Zwecke verwendet werden.
Wie lange dauert es, bis über einen Antrag entschieden wird?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und Behörde. Es kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
Kann ich Fördermittel mit anderen Finanzierungen kombinieren?
Das ist abhängig von den spezifischen Regeln des Förderprogramms. Manche Programme erlauben eine Kombination mit anderen Finanzierungen, andere schließen dies aus.
Fazit
Die Digitalisierung ist in der heutigen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Sie bietet Unternehmen jeder Größe und Branche die Chance, ihre Prozesse zu optimieren und ihre Reichweite zu erhöhen. Verschiedenste Online-Marketing-Maßnahmen wie die Entwicklung einer modernen Website, die Erstellung von Landing- und Sellingpages, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) sowie Social Media Ads sind dabei besonders wichtig, um im digitalen Zeitalter sichtbar und damit erfolgreich zu sein.
Programme wie „go-digital“, „Digitalbonus“ und „Digitalbonus Plus“ spielen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von KMU in ihren Digitalisierungsbemühungen mit Fokus auf digitalem Marketing. Diese Programme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine wichtige Orientierung und strukturelle Hilfestellung.
Investitionen in den Unternehmenserfolg müssen nicht allein getätigt werden, bzw. werden prozentual durch verschiedene, speziell dafür vorgesehene Förderprogramme erstattet. Unternehmen, die diese Chancen nutzen, können ihre Marktposition stärken, die User Experience (UX), oder zu Deutsch: das Kundenerlebnis verbessern und langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.