Website und Online-Marketing 2026 fördern lassen

Mit den Digitalisierungsförderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU gibt es ordentliche Zuschüsse für Website-Relaunches und professionelles Online-Marketing von Unternehmen. Wie du das richtige Förderprogramm für dein Unternehmen findest und erfolgreich beantragst, zeigen wir in diesem Beitrag.

Website- und Online-Marketing-Förderungen sind 2026 attraktiver denn je. Von Zuschüssen über Digitalisierungsgutscheine bis hin zu regionalen Bonusprogrammen. Falls du keine Förderung erhältst oder es dir zu kompliziert ist: Wir beraten dich gerne und bieten alternativ zur Förderung auch faire Ratenzahlungsmodelle für deine Website.

Bevor wir uns die Programme anschauen, die am besten für Websites und Online-Marketing geeignet sind, werfen wir einen Blick auf alle verfügbaren Fördermittel im Rahmen der Digitalisierung.

Welche Förderung passt zu deinem Vorhaben? Eine kurze Orientierung

Nicht jedes Förderprogramm passt zu jedem Unternehmen oder Projekt.
Entscheidend sind Unternehmensgröße, Ziel des Vorhabens und der Innovationsgrad. Die folgende Orientierung hilft dir, schnell den richtigen Förderweg für Website- und Online-Marketing-Maßnahmen zu finden.

KMU mit Fokus auf SEO & Online-Marketing-Strategie → BAFA

Geeignet, wenn:

  • dein Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist
  • du SEO, Online-Marketing oder digitale Positionierung strategisch aufbauen möchtest
  • es dir um Analyse, Konzept und Beratung geht – nicht um reine Umsetzung

Typische Vorhaben:

  • SEO-Strategie & Keyword-Analyse
  • Online-Marketing-Konzept
  • Wettbewerbs- & Marktanalyse
  • Ableitung einer nachhaltigen Digitalstrategie

Warum BAFA hier passt:
Die BAFA-Förderung unterstützt unternehmerische Beratungsleistungen mit bis zu 80 % Zuschuss.
SEO- und Online-Marketing-Beratung sind dabei typische Anwendungsfälle, solange sie Teil einer übergeordneten strategischen Beratung sind.

KMU mit konkretem Umsetzungsbedarf → Digitalbonus (Standard / Länderprogramme)

Geeignet, wenn:

  • du Website, Online-Marketing oder digitale Prozesse konkret umsetzen möchtest
  • dein Projekt einen klaren Digitalisierungsschub bringt
  • keine hochinnovative Neuentwicklung geplant ist

Typische Vorhaben:

  • Website-Relaunch oder neue Landingpages
  • Einführung von SEO-/Marketing-Tools
  • Online-Marketing-Setups (z. B. Tracking, CRM-Anbindung)

Wichtig:
Hier geht es um Umsetzung, nicht primär um Strategie oder Innovation.

Mittelständische Unternehmen mit Innovations- oder KI-Projekt → Digitalbonus Bayern Plus

Geeignet, wenn:

  • dein Unternehmen im gehobenen KMU- oder Mittelstandsbereich liegt
  • Website und Online-Marketing Teil eines innovativen Digital- oder KI-Vorhabens sind
  • ein messbarer Innovations- und Transformationsgrad vorliegt

Typische Vorhaben:

  • Website als daten- oder KI-gestütztes Lead-, Analyse- oder Entscheidungssystem
  • Marketing-Plattformen mit Automatisierung, KI-Logik oder neuen digitalen Geschäftsmodellen
  • Digitale Systeme, die über Standard-Websites hinausgehen

Warum Digitalbonus Plus:
Der Digitalbonus Plus fördert innovative Digitalisierungsprojekte mit bis zu 50.000 € Zuschuss – auch dann, wenn Website und Online-Marketing Teil eines größeren Innovationsvorhabens sind.

Im weiteren Verlauf des Artikels stellen wir dir die wichtigsten Förderprogramme im Detail vor und zeigen, welche Voraussetzungen, Förderquoten und Besonderheiten jeweils gelten.

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Keine Zeit für die detaillierte Einarbeitung in Förderkriterien? Kein Problem! Kontaktiere uns vollkommen unverbindlich und teile dein Vorhaben mit uns. Wir beraten dich gern. Fülle dazu einfach unser Formular aus, indem du ein paar Fragen beantwortest. Das dauert nur zwei Minuten und gibt uns einen ersten Einblick in die Förderfähigkeit.

Du willst mehr erfahren und dich umfassend informieren? Dann lies gerne weiter.

Überblick der Förderprogramme

Name des ProgrammsWas wird gefördert?Fördersatz
INQAbegleitende Beratung zur digitalen Transformation von Arbeits- und Geschäftsprozessen; Website- und Online-Marketing-Themen nur als Teil eines übergeordneten Transformationsprojekts80 % der Coachingkosten, maximal 12 Coaching-Tage
Digitalbonus der BundesländerInvestitionen in Digitalisierungsprojekte, Details variieren je nach Bundesland50 % von max. 10.000 EUR
Digitalbonus Bayern Pluserweiterte Digitalisierungsprojekte mit Innovationscharakter, höhere Fördersumme als Standard-Digitalbonus50 % von max. 50.000 EUR
Bayerisches regionales Förderprogramm (BRF)regionalspezifische Förderung von Digitalisierungsvorhaben, Beträge und Bedingungen abhängig von der Region5-25 % bei mind. 200.000 EUR Investition
EFRE Digitalisierungsförderungregionalspezifische Digitalisierungsförderung aus EU-Mitteln, genaue Details abhängig von der Region und dem spezifischen EFRE-Programm30-70 % von max. 200.000 EUR
BAFA-FörderprogrammUnterstützung bei der Digitalisierung durch Beratung in Bereichen wie Geschäftsprozessen, Marktanpassungen und Nachhaltigkeitbis zu 80 % der Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 EUR pro Förderfall
Überblick Digitalisierungsförderprogramme; Anmerkung: Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ konnte bis zum 31.12.2023 beantragt werden. Es wurde nicht verlängert und ist daher nicht länger verfügbar.

An wen richten sich Digitalisierungsförderprogramme?

Viele Förderprogramme sind speziell auf kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) ausgerichtet. Was genau ein Unternehmen als KMU qualifiziert und welche Kriterien erfüllt sein müssen, hat die Europäische Union in klaren Richtlinien festgelegt. Diese Einteilung basiert auf drei Hauptfaktoren: der Anzahl der Mitarbeitenden, dem Jahresumsatz und der Jahresbilanzsumme. Hier ein Überblick:

UnternehmenskategorieMitarbeitendeJahresumsatzJahresbilanzsumme
Kleinstunternehmenweniger als 10weniger als 2 Mio. Euroweniger als 2 Mio. Euro
Kleine Unternehmenweniger als 50weniger als 10 Mio. Euroweniger als 10 Mio. Euro
Mittelständische Unternehmenweniger als 250weniger als 50 Mio. Euroweniger als 43 Mio. Euro

Beachte dabei, dass die Anzahl der Mitarbeitenden sich auf Vollzeitäquivalente bezieht. Das heißt, Teilzeitkräfte und Auszubildende werden in der Regel anteilig angerechnet. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl werden sie also entsprechend ihrer Arbeitszeit berücksichtigt, wobei Auszubildende oft ganz aus der Rechnung ausgeschlossen sind.

Was genau wird gefördert?

Die verschiedenen Digitalisierungsförderprogramme bieten sehr vielfältige Unterstützung für Unternehmen und sind in folgende Bereiche eingeteilt: 

Bereich der DigitalisierungBeschreibung
ProzessdigitalisierungEinführung von KI-Tools, Business Intelligence (BI), Automatisierung in Buchhaltung, Enterprise-Resource-Planning (ERP), Customer-Relationship-Management (CRM), Dokumentenmanagementsystemen (DMS), Marketing-Suite, ERP-Erweiterungen
Online-MarketingPositionierung, Erstellung und Optimierung von Websites, Landing- & Sellingpages; Verbesserung der Google-Sichtbarkeit (SEO, Ads), Social Media-Ads (inklusive Videos)
Software-LizenzenLizenzierung von Cloud-Services, ERP, CRM, DMS
Technologische InfrastrukturEinrichtung von WLAN-Netzen, IP-Telefonie, elektronische Warenannahme-Systeme
HardwareSpezielle Hardware wie Server, Firewalls, Schnittplätze, Filial-Displays, Industrie-Tablets
IT-SicherheitBackup-Lösungen, Firewall-Lizenzen, Sicherheits-Richtlinien
Mitarbeiter-FortbildungSchulungen inklusive Gehalts-Erstattung
Tabelle: Förderbereiche der Digitalisierungsförderprogramme

Während bei bestimmten Programmen zudem die Beratung durch Experten gefördert wird, ist bei anderen Maßnahmen der Innovationsgehalt des Projekts von entscheidender Bedeutung für die Bewilligung des Antrags auf Förderung.

Ich gehe im weiteren Verlauf nicht auf technische Themen und Lizenzen ein, sondern konzentriere mich auf die Chancen einer Förderung von Online-Marketing Maßnahmen. Dazu zählen in der Regel: 

  1. Erstellung und Optimierung von Websites und Landingpages
  2. Content-Production: Texte, Fotos und Videos (360°-Touren, Image-, Werbe- und Produktfotos sowie -Videos)
  3. Schärfung der Positionierung: Alleinstellungsmerkmal, Corporate Design
  4. Sichtbarkeit erhöhen durch Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  5. Mehr Anfragen durch Ads-Kampagnen (SEA)

Der Förderprozess und die Antragstellung

Der Förderprozess läuft folgendermaßen ab:

  1. Zunächst wird das geeignete Förderprogramm identifiziert, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzplan und weitere unternehmensspezifische Dokumente zusammengestellt. Dazu wird der Investitionsbetrag definiert, der dann zu einem bestimmten prozentualen Anteil durch das jeweilige Förderprogramm erstattet wird. 
  2. Nach Bestätigung der Förderung können Unternehmen mit der Umsetzung beginnen. Die zu fördernden Maßnahmen dürfen also noch nicht begonnen haben. Dazu geht man zu 100 % in Vorleistung, erhält dann aber den geförderten Anteil zurück. Meistens handelt es sich hierbei um einen Zuschuss von 50 %. 
  3. Geförderte Unternehmen müssen nach Projektabschluss Nachweise über die Verwendung der Mittel und die erzielten Ergebnisse erbringen, um die Förderung erstattet zu bekommen.

Für die Antragsstellung und den Projektabschluss sollten Unternehmen mehrere Wochen Vorbereitung und meist mehrere Monate Wartezeit einplanen.

Details der Förderprogramme

INQA-Coaching (neu ab 2026)

Das Förderprogramm INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt diese bei der digitalen Transformation von Arbeits- und Geschäftsprozessen. Im Mittelpunkt steht die begleitete Einführung neuer digitaler Strukturen sowie der Kompetenzaufbau im Unternehmen.

Gefördert wird die professionelle Prozessbegleitung in folgenden Bereichen:

  1. Analyse bestehender Arbeits- und Organisationsstrukturen
  2. Entwicklung digital unterstützter Geschäfts- und Arbeitsprozesse
  3. Einführung moderner Formen der Arbeitsorganisation
  4. Digitale Kundenkommunikation und Vertriebsprozesse
  5. Kompetenzaufbau im Umgang mit digitalen Tools und Methoden

Website- und Online-Marketing-Maßnahmen können im Rahmen des INQA-Coachings berücksichtigt werden, sofern sie Teil eines übergeordneten Digitalisierungs- oder Transformationsprozesses sind. Reine Einzelmaßnahmen wie Website-Relaunches oder Anzeigenkampagnen sind nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland.

AspektDetails
Antragstellungüber autorisierte Erstberatungsstellen, vor Projektbeginn
VoraussetzungDurchführung durch zertifizierte INQA-Coaches
Förderumfangbis zu 80 % der Coachingkosten
maximale Förderhöhebis zu 12 Coaching-Tage
rückwirkende Förderungausgeschlossen
nicht antragsberechtigte UnternehmenGroßunternehmen, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Fördertabelle INQA-Coaching

Die Förderung erfolgt ausschließlich für Coaching- und Beratungsleistungen. Operative Umsetzungsmaßnahmen wie Webdesign, Programmierung, SEO-Optimierungen oder Werbeanzeigen sind nicht Bestandteil der Förderung. Das INQA-Coaching eignet sich insbesondere für Unternehmen, die Website und Online-Marketing strategisch weiterentwickeln und dauerhaft in ihre internen Prozesse integrieren möchten.

Mehr Info: INQA – Initiative neue Qualität der Arbeit

Digitalbonus der Bundesländer

Das Förderprogramm „Digitalbonus der Bundesländer“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse. Folgende Punkte werden gefördert:

  1. Investitionen in digitale Technologien wie Software und Hardware
  2. Entwicklung und Optimierung von digitalen Prozessen und Geschäftsmodellen.
  3. Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  4. Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  5. Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter im Bereich der Digitalisierung

Die Förderung von Maßnahmen im Bereich des Online Marketings (Websites, SEO, SEA, Social Media Ads inkl. Videos) fällt typischerweise unter den Punkt “Investitionen in digitale Technologien”. Dies umfasst in der Regel die Entwicklung und Optimierung digitaler Marketinginstrumente und -strategien, welche für die Verbesserung der Online-Präsenz und Kundenkommunikation eines Unternehmens entscheidend sind.

Die genauen Rahmenbedingungen können von Bundesland zu Bundesland variieren, jedoch zeige ich hier einige allgemeine Richtlinien, die in vielen Ländern ähnlich sind:

AspektDetails
Zielgruppekleine und mittlere Unternehmen (KMU) verschiedener Branchen
Förderfähige MaßnahmenDigitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen; IT-Sicherheit; Hard- und Software
Förderhöhevariiert je nach Bundesland, oft zwischen 30 % und 50 % der Kosten, bis zu 10.000 – 50.000 Euro max.
Antragstellungonline vor Projektbeginn über Förderbanken oder -institutionen der Bundesländer, bis 30.06.2024, danach überarbeitet
VoraussetzungenKMU-Definition gemäß EU, Hauptsitz oder Betriebsstätte im Bundesland
Ausschlusskriterienfreie Berufe; Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, oder ähnliche Einrichtungen; Landwirtschaft; von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG, mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs; nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen; Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
Nachweis der Mittelverwendungerforderlich nach Projektabschluss
Fördertabelle Digitalbonus der Bundesländer

Das Programm richtet sich an KMUs verschiedener Branchen mit dem Ziel, ihre Wettbewerbsfähigkeit und digitale Präsenz zu stärken. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören in der Regel die Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit, die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie die Anschaffung von Hard- und Software. Die Förderhöhe ist je nach Bundesland unterschiedlich, kann aber bis zu einem bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben betragen, oft zwischen 30 % und 50 %. Die maximale Fördersumme variiert ebenfalls, liegt aber häufig im Bereich von 10.000 bis 50.000 Euro.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel online über die jeweiligen Förderbanken oder -institutionen der Bundesländer. Die Anträge müssen vor Beginn des Projekts eingereicht werden, da eine rückwirkende Förderung in der Regel nicht möglich ist. Unternehmen müssen in der Regel bestimmte Kriterien erfüllen, wie die Einhaltung von KMU-Definitionen gemäß EU-Richtlinien, und sie müssen ihren Hauptsitz oder eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland haben. Bestimmte Unternehmenstypen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der „Digitalbonus der Bundesländer“ ist ein wichtiges Instrument, um KMU bei der digitalen Transformation zu unterstützen und ihre Innovationsfähigkeit zu steigern. Es empfiehlt sich, die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des Programms im jeweiligen Bundesland genau zu prüfen.

Digitalbonus Bayern Standard

Der Digitalbonus Bayern Standard ist eine der beliebtesten Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Freistaat, wenn es um die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen geht – auch im Bereich Websites, Online-Marketing und IT-Sicherheit. Im Unterschied zur Plus-Variante liegt hier der Fokus auf der praktischen Digitalisierung des Tagesgeschäfts, nicht zwingend auf hochinnovativen Lösungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen, die einen konkreten Digitalisierungsschub im Unternehmen bewirken. Dazu zählen unter anderem:

  • Aufbau oder Relaunch von Websites
  • E-Commerce-Systeme und Buchungsplattformen
  • Online-Marketing-Tools (z. B. CRM, Newsletter, Tracking)
  • Softwarelösungen zur Prozessoptimierung
  • Maßnahmen zur IT-Sicherheit
  • Digitale Schulungs- oder Beratungsangebote

Wichtig: Die Maßnahme muss über eine reine Standardanschaffung hinausgehen, also einen klaren Nutzen für die Digitalisierung des Unternehmens nachweisen.

Förderhöhe & Konditionen

AspektDetails
FörderquoteBis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Max. Zuschuss7.500 € pro Unternehmen
AntragstellungOnline über das ELSTER-Unternehmenskonto
ProjektstartErst nach offizieller Förderzusage erlaubt
KombinierbarkeitNicht mit Digitalbonus Plus kombinierbar

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Voraussetzung ist ein Hauptsitz oder eine Betriebsstätte in Bayern sowie die Erfüllung der KMU-Kriterien laut EU-Definition.

Seit Juli 2024 läuft eine neue Förderrunde, gültig bis voraussichtlich 31.12.2027. Anträge können laufend gestellt werden, die Mittelvergabe erfolgt jedoch kontingentiert. Wer zu spät kommt, muss eventuell auf den nächsten Monats-Pool warten. Zudem wurde das Antragsverfahren modernisiert: Die gesamte Kommunikation läuft jetzt digital über das ELSTER-Unternehmenskonto.

Der Digitalbonus Bayern Standard ist ideal für Unternehmen, die ihre digitale Sichtbarkeit verbessern, Geschäftsprozesse optimieren oder in IT-Sicherheit investieren möchten, ohne gleich ein Innovationslabor aufbauen zu müssen. Gerade für Agenturprojekte wie Website-Relaunch, SEO/SEA-Optimierung oder Shop-Erweiterungen ist dieses Förderinstrument häufig der passende Hebel.

Mehr Info: Digitalbonus Bayern

Update im Januar 2025: Die Laufzeit des Förderprogramms Digitalbonus.Bayern (Standard und Plus) wurde bis zum 31.12.2027 festgelegt.

Digitalbonus Bayern PLUS

Der Digitalbonus Plus ist ein Förderprogramm, das bis zu 50.000 Euro für innovative Digitalisierungsmaßnahmen anbietet. Der Fördersatz hierfür kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Es ist zu beachten, dass während der Laufzeit des Programms der Digitalbonus Plus nur einmal in Anspruch genommen werden kann, und eine Kombination mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich. Was genau wird gefördert?

  1. Entwicklung innovativer digitaler Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle
  2. Investitionen in spezielle Software und Hardware, die über die Standardausstattung hinausgehen
  3. Maßnahmen, die den digitalen Transformationsprozess im Unternehmen vorantreiben
  4. Projekte, die eine signifikante Steigerung der digitalen Kompetenzen und Prozesse bewirken
  5. Vorhaben mit hohem Innovationsgehalt, die über alltägliche Digitalisierungsmaßnahmen hinausgehen

Wann Website- und Online-Marketing-Projekte unter den Digitalbonus Bayern Plus fallen

Der Digitalbonus Bayern Plus richtet sich an Unternehmen, deren Digitalisierungsprojekte über klassische Website- oder Marketingmaßnahmen hinausgehen. Entscheidend ist der Innovationsgehalt des Vorhabens.

Website- und Online-Marketing-Projekte können im Rahmen des Digitalbonus Plus gefördert werden, wenn sie Teil eines umfassenderen Innovations- oder Digitalisierungsprojekts sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  • Websites oder Plattformen als digitale Systeme konzipiert werden
  • datengetriebene oder KI-gestützte Logiken zum Einsatz kommen
  • neue digitale Prozesse, Services oder Geschäftsmodelle entstehen
  • ein messbarer Transformations- oder Innovationsfortschritt erzielt wird

Typische Beispiele sind unter anderem:

  • Websites als Lead-, Analyse- oder Entscheidungssysteme
  • Marketing-Plattformen mit Automatisierung, Personalisierung oder KI-Komponenten
  • digitale Lösungen, die Vertrieb, Marketing und interne Prozesse intelligent verknüpfen

Im Gegensatz zum Digitalbonus Standard steht beim Digitalbonus Plus nicht die reine Umsetzung, sondern der Innovations- und Neuheitsgrad im Mittelpunkt. Deshalb ist eine saubere inhaltliche und konzeptionelle Herleitung des Projekts entscheidend – insbesondere mit Blick auf den geplanten Mehrwert, die neue Funktionalität und den Beitrag zur digitalen Transformation des Unternehmens.

Online-Marketing-Maßnahmen wie Websites, SEO oder Social Media Ads werden unterstützt, sofern sie Teil eines umfassenderen Innovationsvorhabens sind.

AspektDetails
Zuschusshöhebis zu 50.000 EUR
Fördersatzbis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Häufigkeit der Förderungnur einmal während der Laufzeit des Programms
Kombinierbarkeitkeine Kombination mit dem Digitalbonus Standard möglich
HauptkriteriumInnovationsgehalt der Maßnahme
Bewertungskriterienverbesserter Digitalisierungsgrad, messbarer Mehrwert, Transformation, Bedienung neuer Märkte, Neuartigkeit des Produkts/Dienstleistung, neue Einsatzmöglichkeiten/Funktionalitäten, signifikante Prozessänderungen
nicht förderfähigLizenzkauf von Standardsoftware oder vergleichbare Individualprogrammierung ohne Innovationsgehalt
vor dem AntragKontakt mit der zuständigen Bezirksregierung empfohlen
Fördertabelle Digitalbonus Bayern Plus

Die entscheidende Voraussetzung für den Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt der Maßnahme. Hierfür ist es wichtig, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads zu liefern. Dies kann beispielsweise einen deutlich verbesserten Digitalisierungsgrad, hohen messbaren Mehrwert, die Transformation zu einem neuen Geschäftsmodell, die Erschließung neuer Märkte oder signifikante Änderungen von Prozessen umfassen. Auch neue Funktionalitäten oder Einsatzmöglichkeiten durch IKT-Einsatz zählen dazu. Zu beachten ist, dass der einfache Lizenzkauf von Standardsoftware oder vergleichbare Individualprogrammierungen in der Regel nicht als innovativ gelten.

Für Interessenten, die einen Digitalbonus Plus beantragen möchten, wird empfohlen, sich im Vorfeld an die zuständige Bezirksregierung zu wenden, um die Förderfähigkeit abzuklären.

Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern Plus für Website & Online-Marketing

Wenn die Website Teil eines innovativen Gesamtsystems ist, z. B. mit Automatisierung, Datenlogik oder KI-Komponenten.

Ja, sofern Online-Marketing integraler Bestandteil eines innovativen Digitalprojekts ist und nicht isoliert betrachtet wird.

Der Digitalbonus Plus setzt einen nachweisbaren Innovations- und Transformationsgrad voraus, während der Standard klassische Digitalisierungsmaßnahmen fördert.

Der Innovationsgehalt ist das zentrale Entscheidungskriterium für den Digitalbonus Plus und muss fachlich und inhaltlich sauber begründet werden.

Mehr Info:

Digitalbonus Bayern Plus

Bayerisches regionales Förderprogramm (BRF)

Das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) leistet einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Bayern, insbesondere im ländlichen Raum. Über 80 Prozent der bewilligten Fördermittel fließen in diese Gebiete. Das Hauptziel des Programms ist die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Gebieten. Dabei werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter gefördert. Folgendes wird gefördert:

  1. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Betriebsabläufen
  2. Investitionen in spezialisierte digitale Technologien und Infrastruktur
  3. Entwicklungsprojekte, die auf digitale Innovationen abzielen
  4. Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  5. Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter im Bereich Digitalisierung

Das BRF zielt darauf ab, die Digitalisierung in strukturschwachen Regionen zu fördern und legt einen besonderen Fokus auf regionale Entwicklungsziele.

Die Förderung von Online-Marketing-Maßnahmen ist im BRF nicht explizit erwähnt. Es ist jedoch möglich, eine Förderung zu beantragen, wenn die Maßnahme den oben genannten Förderbedingungen entspricht. Das ist dann der Fall, wenn das Website-/Marketing-Thema Teil eines größeren Transformationsprojekts ist. Für „nur Website + Ads“ ist es oft zu groß/zu investiv. Dem Sonderprogramm „Transformation@Bayern (T@B)“ gilt in dieser Hinsicht besondere Aufmerksamkeit. 

AspektDetails
Ziel der FörderungStärkung der Wirtschaftsstruktur in strukturschwachen Gebieten Bayerns, Fokus auf ländlichen Raum
ZielgruppeUnternehmen aus Industrie, Handwerk, Tourismus und anderen Dienstleistungen
Art der FörderungEinzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter; 5-25 % / ca. 10.000 – 60.000 EUR bei 200.000 EUR Investition
Mindestinvestitionsgrenzen200.000 EUR in RmbH-Gebieten, 500.000 EUR in anderen Fördergebieten für gewerbliche Regionalförderung; 50.000 bzw. 100.000 EUR für Tourismusförderung
FördermittelLandesmittel, EFRE-Mittel, Bundesmittel aus der GRW
Antragstellungvor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Regierung, online Antragstellung möglich
besondere Bedingungenfür forschungsstarke Unternehmen, energieeffiziente oder emissionsreduzierende Betriebsstätten gelten erleichterte Konditionen
Fördertabelle Bayerisches regionales Förderprogramm (BRF)

Die Mindestinvestitionsgrenzen liegen bei 200.000 Euro in „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) und 500.000 Euro in sonstigen Fördergebieten für die gewerbliche Regionalförderung. Für die Tourismusförderung gelten niedrigere Grenzen von 50.000 Euro in RmbH und 100.000 Euro in anderen Gebieten. Die Fördermittel setzen sich aus Landesmitteln, EFRE-Mitteln und Bundesmitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zusammen.

Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Regierungsstelle eingereicht werden, wobei eine Online-Antragstellung im Rahmen von Pilotprojekten möglich ist. Für Unternehmen mit besonderen Investitionen, wie forschungsstarke, energieeffiziente oder emissionsreduzierende Betriebsstätten, gelten erleichterte Bedingungen und höhere Maximalfördersätze. Ein Beratungsgespräch vor der Antragstellung wird empfohlen, und bei Online-Anträgen über das Elster-Unternehmenskonto ist eine papierbasierte Antragstellung nicht erforderlich.

Das BRF zielt darauf ab, durch gezielte Investitionsförderung den demografischen Wandel und die Abwanderung von Arbeitskräften in Bayern entgegenzuwirken und damit zur nachhaltigen Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beizutragen.

Mehr Info:

STMWI Bayern

EFRE Digitalisierungsförderung

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konzentriert sich in Bayern auf die Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zu diesem Zweck werden Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt. Die EFRE-Förderung zielt darauf ab, Kleinstunternehmen an die Themen der digitalen Transformation heranzuführen und komplexere Projekte in diesem Bereich zu unterstützen. Folgende Punkte werden gefördert:

  1. Entwicklung und Implementierung innovativer digitaler Technologien und Prozesse
  2. Projekte zur digitalen Transformation in Unternehmen
  3. Investitionen in digitale Infrastruktur und Sicherheit.
  4. Förderung von regionalen Digitalisierungsvorhaben mit Schwerpunkt auf struktureller Entwicklung
  5. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen in digitalen Technologien

Das EFRE Digitalisierungsförderungsprogramm fokussiert sich auf die Unterstützung von digitalen Transformationsprojekten und die Entwicklung digitaler Technologien in Unternehmen. Die Förderungen sind in zwei Bereiche eingeteilt: 1. Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, 2. Klima- und Umweltschutz.

Es ist gut möglich, dass Online-Marketing-Maßnahmen als Teil der Digitalisierungsprojekte gefördert werden können, besonders wenn sie zur Verbesserung der digitalen Präsenz und Geschäftsprozesse im Rahmen der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Es empfiehlt sich jedoch, die spezifischen Richtlinien des EFRE-Programms zu prüfen, da die Förderfähigkeit von Online-Marketing-Aktivitäten von den jeweiligen regionalen Schwerpunkten und Kriterien abhängen kann. 

AspektDetails
Ziel des EFRESteigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Bayern durch Förderung in Forschung und Entwicklung
UnterstützungsbereicheHeranführung an digitale Transformation, Unterstützung komplexer Projekte zur digitalen Transformation
ZielgruppeKleine und mittlere Unternehmen, freie Berufe, Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
förderfähige ProjektePlanung, Konzipierung, Vorbereitung, technische Realisierung, Hardware/Software-Anschaffung, Lösungseinführung und Schulung
Ziel der FörderungHeranführung und Transformation von Digitalisierungsthemen in KMU
AntragsvoraussetzungenProjekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben, Durchführungszeitraum auf zwölf Monate begrenzt
Antragstellungdigital im Förderportal
Fördertabelle EFRE-Digitalisierungsförderung

Gefördert werden gewerblich tätige KMU sowie Angehörige freier Berufe, vorausgesetzt, das Unternehmen oder die zu begünstigende Betriebsstätte befindet sich in Bayern. Förderfähig sind Projekte, die sich auf die Bereiche Geschäftsmodell/Strategie, Geschäftsprozess/Organisation sowie Informations- und Kommunikationstechniken/Verfahren beziehen. Dazu gehören Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung von Projekten, die Anschaffung notwendiger Hardware und Software sowie die Einführung der Lösung inklusive Schulungen.

Wichtig für die Antragstellung ist, dass das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben darf und der Durchführungszeitraum auf zwölf Monate begrenzt ist. Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal. Ziel ist es, KMU in die Lage zu versetzen, Digitalisierungsthemen effektiv in ihre Geschäftspraktiken zu integrieren und damit ihre Position am Markt zu stärken.

Mehr Info: EFRE Bayern, EFRE EU

BAFA-Förderprogramm

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es verschiedene Förderprogramme. Im Bereich der Digitalisierung ist es die Förderung digitaler Ausstattung in überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) für den Bereich Fort- und Weiterbildung. Ein weiteres Förderprogramm zielt speziell auf die unternehmerische Qualifizierung ab. Das Programm „BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist quasi die Förderung einer Unternehmensberatung und darauf ausgerichtet, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland bei der Finanzierung professioneller Beratungen zu unterstützen. Das Programm bietet einen Zuschuss von bis zu 2.800 Euro, der bis zu 80 Prozent der Beratungskosten decken kann. Es richtet sich an KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Folgende Punkte werden gefördert:

  1. Unterstützung bei der Digitalisierung und digitalen Transformation
  2. Beratung zur Optimierung von Geschäftsprozessen
  3. Hilfe bei der Anpassung an neue Markterfordernisse
  4. Unterstützung zur Erschließung neuer Märkte
  5. Beratung zu speziellen Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz

BAFA-Förderung für SEO- & Online-Marketing-Beratung

Die BAFA-Förderung eignet sich besonders für KMU, die ihre Website und ihr Online-Marketing strategisch weiterentwickeln möchten. Im Fokus steht dabei nicht die operative Umsetzung, sondern die professionelle Beratung, Analyse und Konzeption.

Typische Anwendungsfälle im Bereich Online-Marketing sind unter anderem:

  • Entwicklung einer fundierten SEO-Strategie
  • Analyse der bestehenden Website und Online-Sichtbarkeit
  • Wettbewerbs- und Marktanalysen
  • Ableitung einer nachhaltigen Online-Marketing- und Digitalstrategie
  • Strategische Vorbereitung größerer Digitalisierungs- oder Website-Projekte

Wichtig zu wissen:
Die BAFA-Förderung unterstützt Beratungsleistungen, keine reinen Umsetzungsmaßnahmen wie Website-Programmierung, Anzeigenkampagnen oder laufende SEO-Optimierungen. Genau hier liegt jedoch ihre Stärke: Sie ermöglicht es Unternehmen, mit überschaubarem Eigenanteil eine belastbare strategische Grundlage für alle weiteren Marketing- und Digitalmaßnahmen zu schaffen.

Gerade für KMU, die ihr Online-Marketing gezielt professionalisieren möchten, ist die BAFA-Förderung daher häufig der erste und sinnvollste Einstieg.

Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ umfasst nicht spezifisch Online-Marketing in seinem Kernbereich. Es konzentriert sich mehr auf allgemeine unternehmerische Beratungen, die verschiedene Aspekte wie Digitalisierung, Geschäftsprozessoptimierung und Marktstrategieentwicklung abdecken können. Obwohl Online-Marketing-Aktivitäten essenzielle Bestandteile der digitalen Transformation eines Unternehmens sind, werden sie im Rahmen dieses Programms eher indirekt gefördert, beispielsweise als Teil einer umfassenden Digitalisierungsberatung.

AspektDetails
Zuschusshöhebis zu 2.800 €
Förderquotebis zu 80 % der Beratungskosten (neue Bundesländer), 50 % der Beratungskosten (alte Bundesländer)
ZielgruppeKMU mit weniger als 250 Mitarbeitern, Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. EUR
Förderbereichprofessionelle Beratungen zur Optimierung von Betriebsabläufen, Personalstruktur, Produktkalkulation
AnwendungsbereichFachkräftesicherung, Kosteneinsparungen, Geschäftsmodellanpassungen, Umgang mit Umsatzrückgängen, Liquiditätsproblemen, Prozessoptimierung, Qualitätsmanagement u.a.
Besonderheitenauch für neu gegründete Unternehmen und Nebenerwerbsunternehmer
Beratungsformatindividuelle Beratungen basierend auf Unternehmensanalysen, keine Gruppenveranstaltungen
Qualifikation der BeraterNachweis durch Zertifikate oder Qualitätshandbücher, ordnungsgemäße Geschäftsführung
Fördertabelle BAFA-Förderprogramm

Das Ziel der Förderung ist es, durch professionelle Beratungen die Betriebsabläufe, Personalstruktur und Produktkalkulation zu optimieren. Hierzu zählen Themen wie Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen, Anpassungen des Geschäftsmodells, Umgang mit Umsatzrückgängen und Liquiditätsproblemen, Veränderungen des Produktportfolios, Investitionsplanung, Optimierung von Prozessabläufen, Qualitätsmanagement, Nachhaltigkeit und Umweltschutz sowie die Gestaltung der Arbeit für spezifische Mitarbeitergruppen.

Interessant ist, dass das Programm auch neu gegründeten Unternehmen und Nebenerwerbsunternehmern offensteht. Die Förderung soll dabei die langfristige Sicherung des Unternehmens unterstützen. Wichtig ist, dass die Beratungen auf Basis einer individuellen Unternehmensanalyse erfolgen, wobei Schwachstellen identifiziert und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Gruppenveranstaltungen wie Seminare oder Workshops sind von der Förderung ausgeschlossen. Die beratenden Personen müssen selbstständig und qualifiziert sein, mit einem Nachweis durch Zertifikate oder Qualitätshandbücher, und die Beratung muss ordnungsgemäß und richtlinienkonform durchgeführt werden.

Update 2026: Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird der Zuschuss seit 15.11.2025 (und in Berichten „ab 2026“) auf Brutto berechnet – also inkl. MwSt-Anteil. Das ist für viele kleine Betriebe real Geld. 

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung für SEO & Online-Marketing

SEO ist über die BAFA-Förderung förderfähig, sofern es sich um eine strategische Beratungsleistung handelt, z. B. Analyse, Konzept oder Handlungsempfehlungen.

Nicht förderfähig sind operative Umsetzungsleistungen wie Website-Programmierung, laufende SEO-Optimierungen oder Werbekampagnen.

Die BAFA-Förderung eignet sich besonders für KMU, die ihr Online-Marketing strategisch aufbauen oder neu ausrichten möchten.

Ja. Die BAFA-Beratung wird häufig genutzt, um strategische Grundlagen für spätere Website- oder Digitalbonus-Projekte zu schaffen.

BAFA – mehr Info

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Förderprogramme einzelner Bundesländer*

FörderprogrammStatus
Digitalisierungsprämie Plus (Baden-Württemberg)Nicht mehr als Zuschuss
BIG Digital (Brandenburg)Aktiv
Digitaler Mittelstand (Bremen)Aktiv bis Ende 2025
DIGI-Zuschuss HessenAktiv
Digitalbonus.NiedersachsenNicht mehr aktiv
Digitalbonus.Niedersachsen-innovativAktiv
MID-Digitalisierung (NRW)Aktiv
DigitalInvest KMU (Saarland)Aktiv
Digitalisierungszuschuss SachsenAktiv
DIGITAL INNOVATION (Sachsen-Anhalt)Aktiv ab Mai 2025
KI-Förderung Schleswig-HolsteinAktiv seit April 2025
Digitalbonus ThüringenAktiv bis 31.12.2026
*aktualisiert am 27.01.2026

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten

Förderanträge müssen in der Regel vor Projektbeginn bei der zuständigen Behörde oder über spezielle Förderportale eingereicht werden. Wichtig ist, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzuhalten.

Die meisten Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch auch Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Darlehen oder anderen rückzahlbaren Finanzierungsformen.

Üblicherweise werden Unternehmensdaten, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzplan und gegebenenfalls weitere unternehmensspezifische Dokumente benötigt.

Ja, Fördermittel sind in der Regel zweckgebunden und müssen für die im Antrag spezifizierten Zwecke verwendet werden.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und Behörde. Es kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.

Das ist abhängig von den spezifischen Regeln des Förderprogramms. Manche Programme erlauben eine Kombination mit anderen Finanzierungen, andere schließen dies aus.

In Deutschland können kleine und mittelständische Unternehmen aus einer Vielzahl von Programmen wählen:

  • Bundesprogramme wie go-digital (Beratung & Umsetzung digitaler Geschäftsprozesse inkl. Online-Marketing) mit 50 % Zuschuss bis zu 16.500 € (Programmstatus beachten).
  • Landesprogramme wie der Digitalbonus Bayern mit Zuschüssen von bis zu 7.500 € (Standard) bzw. bis zu 30.000 € (Plus) für Digitalisierungsmaßnahmen inklusive digitaler Präsenz.
  • Regionale und EU-Förderungen über z. B. EFRE-Programme oder weitere Landeszuschüsse.
    Eine zentrale Suche nach aktuellen Programmen findest du in der Förderdatenbank des Bundes.

Grundsätzlich richten sich die meisten Digitalisierungs-Förderprogramme an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland. Förderfähig sind häufig Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und bestimmten Umsatz- bzw. Bilanzgrenzen – Details variieren je nach Programm.

Der Ablauf unterscheidet sich je nach Förderprogramm, folgt aber typischerweise diesen Schritten:

  1. Passendes Programm auswählen (z. B. Digitalbonus, go-digital).
  2. Förderfähigen Projektumfang definieren (z. B. Website-Neuaufbau, SEO-Konzept, Online-Marketing-Strategie).
  3. Antrag stellen – oft digital über ELSTER oder das jeweilige Förderportal vor Beginn des Vorhabens.
  4. Zuwendungsbescheid abwarten und nach Bewilligung mit dem Projekt starten.
  5. Verwendungsnachweis einreichen nach Projektabschluss (oft erforderlich).

Gefördert werden in der Regel digitale Investitionen und Beratungen, z. B.:

  • Erstellung oder Relaunch einer Website auch inkl. technischer Funktionen.
  • Online-Marketing-Strategien und SEO-Beratung, oft inklusive konzeptioneller Leistungen.
  • Beratungs- und Umsetzungsleistungen zu digitalen Geschäftsprozessen oder digitalen Vertriebskanälen.

Achtung: Laufende Werbekosten, Hosting-Gebühren, Softwarelizenzen über längere Zeiträume oder rein operative Kosten sind meist nicht förderfähig.

Fördersätze und maximale Zuschüsse hängen stark vom Programm ab:

  • go-digital: typischerweise ca. 50 % Zuschuss bis max. 16.500 € für Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
  • Digitalbonus Bayern: bis zu 7.500 € (Standard) bzw. bis zu 30.000 € (Plus) je nach Innovationsgehalt und Projektumfang.
  • Regionale bzw. länderspezifische Programme haben unterschiedliche Fördersätze (z. B. 30 %–70 % in manchen Bundesländern).

Fazit

Die Digitalisierung ist in der heutigen Geschäftswelt kein optionales Zukunftsthema mehr, sondern ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Eine professionelle Website, strategisches Online-Marketing sowie Maßnahmen wie Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) und Social Media sind entscheidend, um dauerhaft sichtbar zu bleiben, neue Kunden zu gewinnen und Geschäftsprozesse effizient zu gestalten.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet insbesondere die BAFA-Förderung einen sinnvollen Einstieg. Sie ermöglicht es, SEO- und Online-Marketing-Maßnahmen strategisch zu planen, bestehende Websites und Marketingaktivitäten fundiert zu analysieren und eine belastbare Digital- und Marketingstrategie zu entwickeln – mit einem ordentlichen Zuschuss für professionelle Beratungsleistungen.

Für mittelständische Unternehmen mit weitergehenden Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben eröffnet der Digitalbonus Bayern Plus zusätzliche Möglichkeiten. Website- und Online-Marketing-Projekte können hier gefördert werden, wenn sie Teil eines innovativen Digital- oder KI-gestützten Gesamtsystems sind und einen messbaren Transformations- oder Innovationsfortschritt leisten. In diesem Rahmen werden digitale Lösungen unterstützt, die über klassische Marketingmaßnahmen hinausgehen und neue Prozesse, Services oder Geschäftsmodelle ermöglichen.

Insgesamt gilt: Investitionen in Website, SEO und Online-Marketing müssen nicht vollständig aus eigenen Mitteln getragen werden. Durch gezielte Förderprogramme lassen sich strategische Beratung, Digitalisierung und innovative Projekte sinnvoll kombinieren. Unternehmen, die diese Fördermöglichkeiten bewusst nutzen, schaffen eine solide Grundlage für nachhaltiges Wachstum, eine bessere User Experience und langfristige Wettbewerbsfähigkeit.